E-Check - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
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Jeder Arbeitgeber ist nach der BetrSichV und der DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, alle ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel prüfen zu lassen. Dazu gehören unter anderem:
- Handgeführte Elektrowerkzeuge
- Bürogeräte, Computer, Monitore, Notebooks
- Verlängerungsleitungen, Netzteile
- Schreibtischlampen, Haushaltsgeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Mikrowellen,…), Unterhaltungselektronik
Gerne unterbreiten wir Ihnen unverbindlich ein Angebot über die Erst- und Zweitprüfung Ihrer ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. Auf Wunsch übernehmen wir die Inventarisierung (auch für kleine Mengen).
Elektrofachkräfte und E-Mobilität
Unsere Unterstützung für Ihren Elektrofachbetrieb
Unsere Elektroabteilung entlastet Ihre Fachkräfte. Wir führen Installationen durch, ziehen Leitungen ein und vieles mehr.
Unser Beitrag zur E-Mobilität
Sie planen eine eigene E-Tankstelle? Unsere Elektroabteilung installiert E-Tankstellen an Ihrem Firmensitz.
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