Wichtige Informationen

Unsere Preise

Unsere Preise setzen sich zusammen aus

  • den Kosten für die Fahrt und geplante Unternehmungen,
  • den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung
  • sowie den Kosten für die Assistenz während unseren Angeboten.

In unserem Webshop sehen Sie einen festen Preis, der sich aus den ersten beiden Punkten zusammensetzt (in diesem Beispiel 301,00 €) sowie ein Feld für die Betreuungskosten. Hier müssen Sie die entsprechende Betreuungsstufe wählen. Welche Betreuungsstufe zutrifft, wird weiter unten ausführlich erklärt. Sollten dennoch Fragen offen sein, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung bei unseren Reiseangeboten wünschen, können Sie in dem freien Feld unterhalb des Textes hinterlegen, ob Sie diese mit oder ohne Selbstbehalt abschließen möchten. Auch zu unserer Reiserücktrittskosten-Versicherung finden Sie weiter unten auf der Seite eine ausführliche Erklärung einschl. der Prämienübersicht.


Die Betreuungsstufen

Erklärung unserer Betreuungsstufen

Betreuungsstufe B

  • Sie sind in Pflegegrad 1, 2 oder 3 eingestuft und können über Leistungen der Pflegekasse abrechnen. Sie benötigen einen Betreuungsschlüssel von 1:3 (1 Betreuer : 3 Teilnehmer).
  • Sie können selbstständig duschen bzw. benötigen Kontrolle oder Erinnerung.
  • Sie erledigen Ihre Zahnpflege selbstständig bzw. benötigen Kontrolle oder Erinnerung.
  • Sie gehen selbstständig auf die Toilette bzw. benötigen eine Erinnerung.
  • Sie können Mahlzeiten selbstständig schneiden und essen.
  • Sie können Ihre Kleidung selbstständig an- und ausziehen bzw. benötigen Aufforderung oder kleinere Hilfestellungen (Reißverschluss, Knöpfe).
  • Sie können länger als 1 Stunde laufen und benötigen keine Unterstützung.
  • Sie können das Bett alleine aufsuchen/verlassen und schlafen durch.
  • Sie haben keine Epilepsie bzw. sind anfallsfrei und benötigen keine Notfallmedikamente.
  • Es besteht keine Weglaufgefahr.
  • Verkehrssicherheit ist gegeben.
  • Es besteht kein aggressives oder auto-aggressives Verhalten.
  • Sie sind kein Autist bzw. können sich gut in die Gruppe einfügen.

Betreuungsstufe C

  • Sie benötigen Unterstützung beim Duschen.
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Zahnpflege.
  • Sie benötigen Unterstützung beim Toilettengang (z. B. Öffnen/Schließen der Hose).
  • Sie können selbstständig essen und trinken, es muss jedoch mundgerecht vorbereitet werden.
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Wahl der Kleidung und beim Anziehen.
  • Sie benötigen einen Rollator; Sie sind bis zu 1 Stunde belastbar; Sie benötigen eine Begleitperson beim Gehen.
  • Sie benötigen Hilfe beim Aufsuchen/Verlassen des Bettes; Sie müssen nachts 1x auf die Toilette begleitet werden.
  • Sie haben Epilepsie mit maximal 2 Anfällen im Jahr und benötigen Notfallmedikamente.
  • Bei Stress oder Langeweile besteht Weglaufgefahr.
  • In der Gruppe ist Verkehrssicherheit gegeben.
  • Es besteht kein aggressives oder auto-aggressives Verhalten.
  • Sie sind Autist, können Sich aber mit Abstand auf die Gruppe einlassen.

Betreuungsstufe D

  • Sie sind in den Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft und können über Leistungen der Pflegekasse abrechnen. Sie benötigen einen Betreuungsschlüssel von 1:1 (1 Betreuer : 1 Teilnehmer).
  • Sie können sich nicht selbstständig duschen und benötigen eine komplette Übernahme.
  • Sie können Ihre Zahnpflege nicht selbstständig durchführen.
  • An- und Ausziehen sowie die Reinigung beim Toilettengang muss komplett übernommen werden.
  • Sie können nicht selbstständig essen und trinken, Nahrung muss Ihnen komplett gereicht werden.
  • An- und Ausziehen muss komplett übernommen werden.
  • Sie sind bis 15 Minuten belastbar; Sie können keine Treppen steigen; Sie sind Rollstuhlfahrer und können nicht selbstständig fahren; Sie können nicht umgesetzt werden.
  • Sie können das Bett nicht alleine aufsuchen/verlassen. Sie sind inkontinent.
  • Sie haben Epilepsie und haben regelmäßig Anfälle.
  • Es besteht Weglaufgefahr.
  • Es ist keine Verkehrssicherheit gegeben.
  • Es besteht aggressives oder auto-aggressives Verhalten.
  • Sie sind Autist und benötigen immer wieder dringend Auszeiten.

Selbstzahler der Lebenshilfe (SZ Lehi)

Dieser ermäßigte Preis gilt für Bewohner unserer stationären Wohneinrichtungen, die keine Leistungen der Pflegekasse erhalten.


Unsere Reiserücktrittskosten-Versicherung

Informationen & Prämienübersicht

Gegen Übernahme der Prämien können Sie über uns eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließen. Die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. ist Ihr Ansprechpartner im Schadensfall und wird die Schadensmeldung an den Versicherer weiterleiten. Sobald uns eine Bestätigung des Versicherers vorliegt, erhalten Sie eine Rechnung über die Höhe der Reiserücktrittskosten-Versicherungsprämie. Nach Zahlungseingang dieser Rechnung gilt die Reiserücktrittskosten-Versicherung als abgeschlossen.

Die Reiserücktrittskosten-Versicherung wird von der Lebenshilfe erst nach Anmeldeschluss und Eingang aller Anmeldungen an die Union gemeldet. Tritt in der Zeit zwischen Ihrer Meldung der Reiserücktrittskosten-Versicherung an uns und Meldung von uns an die Union ein Schadensfall ein, besteht noch kein Versicherungsschutz!

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung setzt das Bestehen eines wirksam vereinbarten Reisevertrags voraus (siehe Teilnahmebedingungen Punkt 1). Sofern ein Reiseteilnehmer durch ein versichertes Ereignis die Reise nicht antreten kann, bietet dieser Versicherungsschutz eine Absicherung des gezahlten Reisepreises nach den Stornokostenregelungen (siehe Teilnahmebedingungen Punkt 4).

Reiserücktrittskosten mit Selbstbehalt:
Bei jedem Versicherungsfall beträgt der Selbstbehalt 25 €. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 €.

Versicherungsbedingungen:

a) Der Versicherer ist leistungspflichtig, wenn eines der nachstehend genannten versicherten Ereignisse bei der versicherten Person oder einer Risikoperson eingetreten ist:

  • Unerwartet schwere Erkrankung, Tod, schwerer Unfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit.
  • Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen und strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl), sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftlichen Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist.
  • Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber mit anschließender Arbeitslosigkeit. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person oder einer mitreisenden Risikoperson sofern diese Person bei der Reisebuchung arbeitslos war und das Amt der Reise zugestimmt hat.

b) Risikopersonen sind:

  • versicherte Personen untereinander, die eine Reise gemeinsam gebucht und versichert haben.
  • Die Angehörigen einer versicherten Person, hierzu zählen: Ehepartner oder Lebensgefährten einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder. Haben mehr als 6 Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen einer versicherten Person als Risikoperson, nicht mehr die versicherten Personen untereinander.

c) Der Versicherer leistet bei:

  • Nichtantritt der Reise (Stornierung) für die von der versicherten Person vertraglich geschuldeten Stornokosten.
  • verspätetem Antritt der Reise für die Hinreise-Mehrkosten der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind, maximal jedoch nur bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einem Nichtantritt (Stornierung) der Reise angefallen wären.
  • vorzeitigem Abbruch der Reise für gebuchte und versicherte, jedoch von der versicherten Person aufgrund des Abbruchs der Reise nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen sowie die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten (nicht jedoch Heilkosten) der versicherten Person, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind. Bei Erstattung dieser Kosten wird auf die Qualität der gebuchten Reise abgestellt. Wenn, abweichend von der gebuchten Reise, die Rückkehr mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Dies gilt auch bei verspäteter Rückkehr von der Reise.

Sonderregelungen bei Mietobjekten:

Sofern die Versicherung bei Abschluss von Mietverträgen für Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienappartements in Hotels, Wohnwagen, Wohnmobile, gemietete Personenkraftwagen sowie Schiffcharter (Mietobjekte) genommen wird, leistet der Versicherer bei:

  • Nichtbenutzung des Mietobjekts (Stornierung) für die von der versicherten Person vertraglich geschuldeten Stornokosten.
  • vorzeitiger Aufgabe des Mietobjekts für den nicht genutzen Teil der Mietkosten, falls eine Weitervermietung durch den Vermieter nachweislich nicht gelungen ist.

 


AGB/Teilnahmebedingungen

Mit Klick auf die Überschrift kommen Sie direkt zu unseren AGB bzw. Teilnahmebedingungen.