Begleitete Elternschaft


Begleitete Elternschaft ist ein Angebot zur Unterstützung für Eltern. Das Angebot ist ambulant.
Ambulant bedeutet:
Die Hilfe findet nicht im Heim oder Krankenhaus statt, sondern zu bestimmten Terminen – zum Beispiel:
in einem Büro der Beratung
oder bei der Familie zu Hause.
Das Angebot ist für Mütter und Väter und für schwangere Frauen, die eine geistige Behinderung haben.
Sie müssen mit ihren Kindern in einer eigenen Wohnung im Ortenaukreis wohnen.
Wobei hilft die begleitete Elternschaft?
Die Unterstützung hilft in vielen Lebensbereichen: im Alltag, bei der Erziehung und Bildung der Kinder.
Das Ziel ist: Das Wohl des Kindes soll gesichert sein. Das heißt: Dem Kind soll es gut gehen.
Warum gibt es begleitete Elternschaft?
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Familie. Sie dürfen eigene Kinder haben. Manchmal brauchen sie dafür Hilfe und Unterstützung.
Ein Mitarbeiter der Lebenshilfe kommt jede Woche zu der Familie nach Hause.
Gesetzliche Grundlage
Im Sozialgesetzbuch 8 (SGB VIII) gibt es den Paragraf 27. Dort steht, dass Eltern Hilfe zur Erziehung bekommen können,wenn sie Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder brauchen.
Das Angebot der Begleiteten Elternschaft kann zusätzlich mit den Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulante Wohnangebote erfolgen. Wir bieten hier bereits Ambulant Begleiteten Wohnen und Trainingswohnen. Außerdem auch Betreuten Wohnen in Familien.
Kontakt

Begleitete Elternschaft
Leitung
Christine De la Jara
M +49 152 31383886
E-Mail
Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr e.V.
Begleitete Elternschaft
Eckenerstraße 7
77652 Offenburg
T +49 781 12960-144
F +49 781 12960-141

